Kosten

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Kostenübernahme

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist eines von drei anerkannten Psychotherapieverfahren, das zur Abrechnung bei der gesetzlichen Krankenkasse berechtigt. Eine mehrjährige therapeutische Weiterbildung unter fachlicher Anleitung von erfahrenen TherapeutInnen und SupervisorInnen, eine intensive Praxiszeit in verschiedenen psychiatrischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen sowie eine bundesweit einheitliche Abschlussprüfung ist für die staatliche Approbation Voraussetzung.

Gesetzlich Versicherte
Ich habe eine Zulassung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Gesetzlich Versicherte können sowohl die Erstgespräche, als auch die sich anschließende therapeutische Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Dazu bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihre Versicherungskarte mit.

Privatpatienten
Basierend auf den individuellen Bestimmungen ihrer Versicherung übernimmt Ihre Versicherung eine Anzahl von Stunden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel problemlos. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen zur Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Sie müssen keinerlei Formalitäten erfüllen, um Ihre Therapie starten zu können. Über die Dauer und die für Sie entstehenden Kosten können wir gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch sprechen.